Letztere Klage richtet sich laut Dr. Peter Beyersdorff von der BI gegen den Landkreis Friesland als untere Deichbehörde und soll kurzfristig einen Baustopp bewirken. Dabei geht es im Kern darum, dass ein Teil des Komplexes direkt hinter dem Deich gebaut wird. Ein Bereich, der sonst gesetzlich geschützt ist. Die Behörde hat die Schutzzone dafür per Ausnahmegenehmigung von 50 auf 20 Meter verringert. „Aber das widerspricht dem niedersächsischen Deichgesetz“, sagt Dr. Peter Beyersdorff. „Die 50 Meter sind nötig, damit genug Platz ist, um den Deich zu erhöhen und ihn sturmflutsicher zu halten.“ Das sei nun nicht mehr gewährleistet. Außerdem seien während der Planung nicht alle Träger öffentlicher Belange, etwa der Niedersächsische Landesbetrieb für Wasserwirtschaft, Küsten- und Naturschutz (NLWKN), gehört worden. Von Seiten der Kreisverwaltung heißt es, die Ausnahmeregelung sei rechtens und vom niedersächsischen Umweltministerium akzeptiert worden. Außerdem seien die erforderlichen Stellen, also der II. Oldenburgische Deichband als Träger der Deichunterhaltung und die Stadt Varel, gehört worden. Eine weitere Beteiligung sei nicht erforderlich gewesen. 

 

Die Klage vor dem OVG Lüneburg geht noch weiter und soll beweisen, dass das öffentliche Planungsverfahren für den Bebauungsplan, auf dessen Grundlage gerade der Nordseepark gebaut wird, fehlerhaft war. Sie richtet sich vorrangig gegen die Stadt Varel, beigeladen ist aber auch Küstenimmobilien Peters. Angefangen von den Ratsbeschlüssen bis hin zum Verkauf werden nun alle  Planungsschritte auf Verfahrensfehler untersucht. „Zum Beispiel hätte der Flächennutzungsplan nicht geteilt und das Gelände getrennt verkauft werden dürfen“, so Beyersdorff. Er spricht davon, dass die Stadt das 6,5 Hektar große Areal nicht wie ursprünglich beschlossen in einem Stück veräußert hat. Zwar kauften die Nordseepark-Investoren einen Großteil, es gingen aber auch 7000 Quadratmeter an die benachbarte Mutter-Kind-Klinik Friesenhörn. „Wir haben sorgfältig geplant und arbeiten lassen“, sagt Kurdirektor Johann Taddigs. Besonders den Verkauf habe man mehrfach geprüft. „Wir sind uns also sicher, dass wir uns in rechtssicherem Raum befinden.“ Dem schließt sich Immobilienunternehmer Lothar Peters an. Man habe die jahrelangen Planungen bis zur letzten Genehmigung abgewartet, damit der Baubeginn abgesichert sei. „Schließlich hängen auch Arbeitsplätze und Millioneninvestitionen daran.“ 

 

Im Falle eines Erfolges wären die Auswirkungen tatsächlich weitreichend. Erwirken die Kläger in Oldenburg einen kurzfristigen Baustopp, würden die schon vorhandenen Rohbauten unfertig herumstehen und verwittern. Damit wäre auch das bereits verbaute Geld, nach Angaben von Peters rund eine Million Euro, erst einmal in den Sand gesetzt. Auch die beauftragten Firmen, laut Peters allesamt aus Friesland, würden ihre Aufträge verlieren. „Das wäre eine Katastrophe.“ Das Verfahren in Lüneburg kann sich zwar noch Jahre hinziehen. Bei erfolgreicher Klage wäre der Bebauungsplan für das Gelände aber ungültig. Das hieße nicht nur Baustopp, sondern auch Rückbau. Abriss also. Und Millionenverluste für die Investoren. „Trotzdem müssen wir jetzt weiterbauen“, sagt Lothar Peters. Er hofft auf einen guten Ausgang. Die BI rechnet sich derweil gute Chancen aus. Zwar werde überall in den Deichschutzzonen gebaut, so Beyersdorff. „Aber wo geklagt wurde, waren die Kläger auch erfolgreich.“

 

 Autor: Manuela Sies