Untreue bedeutet im Sinne des Strafgesetzbuches nicht, dass sich jemand auf Kosten anderer oder der Allgemeinheit persönlich bereichert hat.

 

Untreu handelt jemand, der fremdes Vermögen für dessen Erhaltung er verantwortlich ist, durch vorwerfbare Handlungen schädigt. Es geht hier also nur darum, dass die Stadt Varel und damit alle Bürger um gut 9 Millionen Euro geschädigt wurden und nicht darum, dass sich - wer auch immer - dadurch persönlich bereichert hat.

 

Wer fremdes Vermögen kraft seines Amtes verwaltet, hat es so zu behandeln, wie jeder vernünftige Kaufmann oder Bürger sein eigenes Vermögen behandeln würde. Tut er das nicht, macht er sich der Untreue schuldig.

 

Und kein Grundstücksbesitzer würde seine Immobilien im Wert „kaputt“ rechnen, um dem Käufer diese möglichst billig zu veräußern - im Gegenteil.

 

Das Strafgesetzbuch  sieht dazu folgende Regelung vor:

§ 266

Untreue

 

 

(1) Wer die ihm durch Gesetz, behördlichen Auftrag oder Rechtsgeschäft eingeräumte Befugnis, über fremdes Vermögen zu verfügen oder einen anderen zu verpflichten, mißbraucht oder die ihm kraft Gesetzes, behördlichen Auftrags, Rechtsgeschäfts oder eines Treueverhältnisses obliegende Pflicht, fremde Vermögensinteressen wahrzunehmen, verletzt und dadurch dem, dessen Vermögensinteressen er zu betreuen hat, Nachteil zufügt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.


Erschienen u.a. im Jeverschen Wochenblatt und Friebo:

Gegner rufen gleich zwei Gerichte an

 

'Nordseepark' Dangast: Klage soll Bau stoppen

 

DANGAST 08.04.2016

 

Dangast. Stein um Stein wächst er, der erste Abschnitt des Bauprojekts „Nordseepark“ in Dangast. Auf den im Winter gegossenen Fundamentplatten wachsen Mauern in die Höhe. Entstehen soll hier bekanntlich ein Apartmentkomplex mit insgesamt knapp 700 Betten. 

Ein Zukunftsprojekt, sagen Investoren und Befürworter. Ein Protzbau, der das Ortsbild zerstört, meinen hingegen die Gegner. Sie befürchten, dass damit der „Massentourismus“ den Ort überschwemmt. Sie wollen den Bau nach wie vor stoppen und sind dafür nun vor Gericht gezogen: Drei Kläger hätten mit Unterstützung der Bürgerinitiative Dangast vor dem  Oberverwaltungsgericht in Lüneburg und dem Verwaltungsgericht in Oldenburg geklagt, teilte die Initiative unlängst mit.  


29.03.2016

Pressemitteilung der BI Dangast zu den juristischen Verfahren gegen den Bebauungsplan 212 A

 

Sturmflutgefahren in Dangast sträflich ignoriert

    Stadt und Landkreis gleich doppelt vor Gericht

           Kippen die Gerichte den Bebauungsplan 212 A?

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Pressemitteilung Klage 212 A 29.03.2016.
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Ministerium steht hinter dem Bauvorhaben des sogenannten Nordseepark Dangast, aber gegen die Zukunft des Ortes

 Die deichschutzrechtliche Ausnahmegenehmigung, die für die Bebauung des Deichhörn-Geländes und der Sandkuhle als notwendig erachtet wird, wurde seitens des Umweltministeriums Niedersachsens nun bestätigt. Damit wurde einmal mehr gegen die Interessen der Dangaster Dorfgemeinschaft entschieden, die schon jetzt die Belastungen der veränderten Tourismusentwicklung im Ort zu spüren bekommt. In der vergangenen Sitzung des Vareler Planungsausschusses wurden denn auch die Einwendungen weniger diskutiert als vielmehr im Interesse des Bauvorhabens schlicht abgehandelt. Iko Chmielewski (MMW) konnte aber immerhin eine inhaltliche Auseinandersetzung mit drei der über 100 Einwendungen durchsetzen, so dass hier zumindest konkret die Bedenken der Bürger erörtert werden konnten.